|
Die Harley Owners Group ist eine
internationale Organisation, welche von Harley-Davidson, Inc. gegründet und gesponsert wird. Der Club wurde
errichtet, um den Harley-Davidson Enthusiasten Leistungen im Bereich des Motorradfahrens anzubieten, und um eine
enge Beziehung zwischen dem Harley-Davidson Fahrer, dem Harley-Davidson Händler und der Firma Harley-Davidson,
Inc. aufzubauen. Basis für Gründung eines an die H.O.G. engegliederten, unabhängigen Chapters ist
die Idee, möglichst viele Motorradfahrer mit gleichen Interessen hinsichtlich regionaler Motorradaktivitäten
zusammenzuführen. Das Ziel eines jeden Chapters ist, eine gröbere Begeisterung für das Fahren von
Harley-Davidson Motorrädern zu erzeugen. Der lokale Chapter beabsichtigt, eine familienorientierte Organisation
zu sein.
§ 01 - DER ZWECK
Die Zielpunkte des lokalen Chapters
sind, durch die Leitung von Chapteraktivitäten und die Ermunterung zur Teilnahme an anderen H.O.G. Aktivitäten
unter Berücksichtigung der familienorientierten Philosophie, für verantwortungsvolle Motorradveranstaltungen
der H.O.G. Mitglieder zu werben.
§ 02 - FINANZIELLE
UNTERSTÜTZUNG
Jeder Chapter muß von einem
autorisierten Harley-Davidson Händler gesponsert werden. Vertragshändler können jeweils nur einen
H.O.G. Chapter unterstützen. Der Händler muß gewährleisten, daß der Chapter seine Aufgaben
gemäß den Regeln erfüllt und sich dabei an die in diesem Dokument niedergelegten Vorgaben orientiert.
§ 03 - BEWERBUNG
Ein Chapter muß die Qualifikation
haben, den Anforderungen, die in dieser Verfassung stehen, gewachsen zu sein, um die Billigung und somit auch die
Aufnahme bei der Harley Owners Group zu erhalten.
§ 04 - NAME UND ANGLIEDERUNG
Die Harley Owners Group, eine Abteilung
der Harley-Davidson, Inc., ist die leitende Institution aller von H.O.G. genehmigten Aktivitäten. Jeder regionale
Chapter, der an die H.O.G. angegliedert ist, ist eine separate und unabhängige Organisation, die ihren Chapter-Mitgliedern
Leistungen auf einer „Nicht-Profit-Basis" gewährt. Jede Anerkennung als Chapter muß entsprechend
den Regeln dieses Charters und bestehender Policen von H.O.G. bestätigt werden desweiteren muß jeder
Chapter von einem Harley-Davidson Vertragshändler gesponsert werden. Der engegliederte Chapter soll nach der
jeweiligen Stadt oder dem Händler, der den Chapter sponsert, benannt werden, wobei sich die H.O.G. das Recht
vorbehält, den Namen abzulehnen. Wenn die H.O.G. irgendwann feststellt, daß ein Chapter sich nicht an
die Regelungen dieses Charters hält, wird die Anerkennung des Chapters als eine an H.O.G. engegliederte Organisation
aufgehoben.
§ 05 - MITGLIEDSCHAFT
Alle gegenwärtigen Mitglieder
der Harley Owners Group und nur diese können auch Mitglieder im engegliederten Chapter werden. Das Ende der
H.O.G. Mitgliedschaft beendet automatisch die Mitgliedschaft im lokalen Chapter. Falls ein Chaptervorsitzender
oder ein unterstützender Händler entscheidet, daß das Verhalten eines Mitgliedes unerwünscht
ist, kann er die Mitgliedschaft dieser Person kündigen.
§ 06 - BEITRÄGE
Chapter sind Organisationen, die
keinen Profit machen sollen. Es kann festgelegt werden, daß die Mitglieder einen geringen Beitrag leisten,
um lediglich die Kosten für die Verwaltung der Chapter zu decken. Chapter können verschiedene legitime
und kostendeckende Beiträge verlangen, um die finanziellen Bedürfnisse der Chapter aufzubessern. Das
H.O.G. Büro stellt ebenso gewisse Beiträge im Rahmen eines Veranstaltungserstattungsprogramms zur Verfügung.
§ 08 - VERANSTALTUNGEN
Die Chapter haben lediglich für
ihre Veranstaltungen die Verantwortung zu tragen, d.h., familienorientierte, sichere Aktivitäten, die ein
positives Bild auf den Freizeitsport des Motorradfahrens werfen und sich an die Chapter- Mitgliedschaft richten.
§ 09 - NEWSLETTER
Wenn von den Mitgliedern eine Zeitung
gewünscht wird, muß der verantwortliche Händler alle Artikel, die gedruckt werden sollen, billigen.
Wenn die H.O.G. irgendwann feststellt, daß die Clubzeitung nicht mehr mit der familienorientierten Philosophie
übereinstimmt, wird das Recht, eine Zeitung zu drucken und die Anerkennung des Chapters als eine an die H.O.G.
engegliederte Organisation aufgehoben. Von jeglichem Chapter Material muß dem H.O.G. Büro eine Kopie
vorgelegt werden.
§ 10 - WARENZEICHEN/LOGOS
Die Warenzeichen HOG, H.O.G., Harley
Owners Group sowie die dazugehörigen Logos gehören zu den zahlreichen Warenzeichen der Harley-Davidson,
Inc.
Diese H.O.G. Warenzeichen können
vom Chapter lediglich für das Bedrucken von Materialien bei Chapteraktivitäten verwendet werden. Alle
mit dem H.O.G. Logo bedruckten Gegenstände müssen vor Gebrauch bei der Harley Owners Group zur Genehmigung
eingereicht werden. T-Shirts dürfen nur bei autorisierten Lizenzinhabern der Harley-Davidson, Inc. gekauft
und produziert werden. Die Verwendung der H.O.G. Warenzeichen kann in Übereinstimmung mit den Regelungen der
Harley Owners Group und dieser Charter erfolgen, so lange der Chapter besteht und wirkt. Der Chapter wird auch
dabei mithelfen, die H.O.G. Logos innerhalb des Chapters zu schützen, sofern von Harley-Davidson gefordert.
Die Harley Owners Group kann bei einer schriftlichen Vorankündigung von 30 Tagen aus ihrem eigenen Ermessen
heraus das Recht auf die Benutzung der H.O.G. Warenzeichen jederzeit widerrufen. Der Chapter wird dann unverzüglich
jeden Gebrauch mit diesen Zeichen einstellen, sobald der Widerruf rechtskräftig wird.
§ 11 - DIE VERSCHIEDENEN
POSTEN UND AUFGABENGEBIETE EINES CHARTERS
Der Händler kann die Personen,
die ihnen zufallenden Aufgaben und die Dauer ihres Amtes festlegen. Das H.O.G. Büro verlangt, daß jeder
Chapter die folgenden Ämter belegt: das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Kassenwarts
und der Sekretärin. Diese Stellen sollten jeweils (nur) von einer Person übernommen werden. Die anderen
Ämter können je nach Bedarf Singesekt werden. Nachfolgend sind verschiedene Posten aufgelistet, für
die wir Namensschilder zur Verfügung haben und die besetzt werden können:
01. Präsident/in / Director
Er soll Chaptertreffen beaufsichtigen und die Richtlinien und gesetzlichen Hinweise dieser Charter beachten.
02. Stellvertretende/r Präsident/in / Assistant
Director
Vorsitzender Er hilft dem Vorsitzenden bei der Ausführung seiner Pflichten.
03. Kassenwart/in / Treasurer
Er ist verantwortlich für alle finanziellen Ein- und Ausgänge des Chapters und sendet jährlich
eine Abrechnung an H.O.G.
04. Sekretär/in / Secretary
Sie erledigt den gesamten Verwaltungsaufwand und den anfallenden Schriftverkehr. Außerdem überwacht
sie den Status aller Mitglieder des Chapters, um sicherzustellen, daß diese auch aktuelle H.O.G. Mitglieder
sind, und liefert jährlich eine Liste mit den Amtsinhabern und andere erforderliche Bericht an H.O.G.
5. Das Amt des Kassenwarts
und der Sekretärin kann auch zu einem Posten kombiniert werden.
06. Tourenchef / Activities Chairman
Er überwacht die gesamte Verwaltung von Veranstaltungen und Aktivitäten der Chapter.
07. Ladies of Harley Officer
Diese Person sollte eingesetzt werden, um die Frauen dazu zu ermuntern, ebenfalls am Chapterdasein aktiv
mitzuwirken.
08. Road Captain
Er hilft bei der Planung von Touren für gemeinsame Ausfahrten.
09. Helfer für die Öffentlichkeitsarbeit /
Editor
Er sammelt schriftliches Material für den Chapter (d.h. Newsletter, Pressemitteilungen, etc.).
10. Sicherheitsbeauftragter / Safety Officer
Er ist dafür verantwortlich, Informationen bezüglich des zur Verfügung stehenden Fahrtrainings
für die Chapter Mitglieder bereitzustellen.
11. Fotograf / Photographer
Er macht bei jeder Gelegenheit Fotos für den Newsletter, die Clubalben, etc.
12. Schreiber / Historian
Er sammelt alle möglichen Schriftstücke/Statistiken über Chapteraktivitäten, Mitgliederstand,
etc.
Wesentliche Amtsinhaber
können jederzeit die Pflichten von Ämtern übernehmen, deren Stelle nicht besetzt ist.
§ 11 - REGIONALE ZUSATZVORSCHRIFTEN
Zusatzvorschriften für die Chapter sollen diese Charter oder andere wirksame Regelungen nicht ersetzen, ablösen
oder gar mit ihnen in Konflikt geraten. Der unterstützende Händler muß solche Regelungen überprüfen.
Einmal veröffentlicht, muß an alle Chaptermitglieder, den betroffenen Händler und an das H.O.G.
Büro eine Kopie dieser lokalen Zusatzvorschriften gesandt werden.
§ 12 - VERBESSERUNGEN/ÄNDERUNGEN
H.O.G. soll die Entwicklung und die Bedürfnisse der lokalen Chapter beobachten, und sie soll zu gegebener
Zeit einschreiten, um diese Einrichtung zu unterstützen und, wenn nötig, auch Verbesserungsvorschläge
machen.
§ 13 - AUSZAHLUNG VON
GELDERN
Die Aufteilung der Chaptervermögenswerte bei der Auflösung des Chapters geschieht folgenderweise: Nachdem
alle Ausgaben des Chapters gezahlt sind, werden verbleibende Gelder an Wohltätigkeitsorganisationen vergeben.
§ 14 - HAFTUNG
Während der lokale Chapter an die H.O.G. angegliedert ist, behält er ein separates, unabhängiges
Dasein und ist für die Handlungen seiner Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle H.O.G. Mitglieder nehmen freiwillig und auf eigenes Risiko an H.O.G. und Chapteraktivitäten teil. Der
Händler, die H.O.G. und Harley-Davidson, Inc. übernehmen keine Haftung für evtl. Verletzungen oder
Schäden der Mitglieder und deren Eigentum infolge der Teilnahme an Veranstaltungen. Dies bedeutet, daß
alle Mitglieder eines lokalen Chapters einvernehmlich erklären, weder den Händler, noch die Harley Owners
Group, noch die Harley-Davidson, Inc. und/oder deren Mitarbeiter für solche Verletzungen oder Schäden
verantwortlich zu machen.
§ 15 - NATIONALE UND
REGIONALE GESETZGEBUNG
Die Charter-Vorschriften haben Gültigkeit, soweit sie in keinem Konflikt mit nationalen oder regionalen Gesetzgebungen
stehen. Sollten sich derartige Probleme ergeben, so sind die Charter-Vorschriften entsprechend der Gesetzgebung
abzuändern oder anzupassen?
|